Steuern
Photovoltaik Einkommensteuer
Photovoltaik Einkommensteuer
Der durch die Photovoltaik-Anlage entstehende Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und muss im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage GSE eingetragen werden. Zusätzlich ist die Überschussermittlung in der Anlage EÜR darzustellen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen.
Ermittlung Einnahmeüberschuss
Der Überschuss ergibt sich durch die Summierung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage des jeweiligen Jahres entstanden sind. Die Einnahmen ergeben sich aus den Zahlungen des Netzbetreibers für den eingespeisten Strom.
Die Ausgabenseite beinhaltet vor allem etwaig gezahlte Darlehenszinsen und die anteilige Abschreibung der PV-Anlage. Ferner können zu berücksichtigen sein: Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Versicherungsgebühren, Zählermiete, Kontoführung, evtl. Steuerberatung usw., sofern sie im jeweiligen Wirtschaftsjahr bezahlt wurden.
Die Höhe der AfA kann zur Minderung der Steuer in gewissen Grenzen beeinflusst werden.
Zu- und Abflussprinzip
Für alle Zahlungen gilt das Zufluss-und Abflussprinzip, d.h. alle Beträge werden in dem Jahr ihres tatsächlichen Geldflusses berücksichtigt.
*alle Angaben ohne Gewähr


